Allgemeine Geschäftsbedingungen Eddy Automotive GmbH
Stand: März 2010
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der Eddy Automotive GmbH, gelten für sämtliche Leistungen, die Eddy Automotive GmbH als Auftragnehmer gegenüber privaten und gewerblichen Kunden erbringt. Sämtliche allfälligen früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung gültigen Fassung. Mit Abgabe einer Bestellung/Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich bzw. per E-Mail) erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch Eddy Automotive GmbH wirksam. Eddy Automotive GmbH widerspricht ausdrücklich etwaigen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für den Verkauf/Lieferung an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die AGB nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen, Kundendienste und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen deutschem, materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Soweit das Rechtsgeschäft nicht dem KSchG unterliegt, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Koblenz. Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen sowie daraus zu leistende Zahlungen ist der jeweilige Geschäftssitz von Eddy Automotive GmbH.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum von Eddy Automotive GmbH, bis sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Zinsen, vom Kunden unberechtigter Weise einbehaltene Skonti oder nicht von Eddy Automotive GmbH anerkannte Abzüge entstandene Kosten und dergleichen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, bezahlt sind. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind, verpflichtet sich der Kunde, die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen. Sollte die Ware gepfändet, beschlagnahmt oder auf sonstige Art und Weise von Dritten zugegriffen werden, hat der Kunde auf das Eigentum von Eddy Automotive GmbH hinzuweisen sowie unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen und Dokumente an Eddy Automotive GmbH zu übermitteln.
Widerrufsrecht
Kunden, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind können bei Verträgen, die unter Verwendung von einem oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (dazu zählen unter anderem fahrzeugspezifische Teilebestellungen, Anfertigungen und Umbauten), besteht jedoch kein konsumentenschutzrechtliches Rücktrittsrecht. Tritt ein Verbraucher vom Vertrag zurück, ist dieser Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Ware zurückzustellen. Wurde die Ware vom Verbraucher benutzt, ist Eddy Automotive GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes des Produkts zu zahlen, wobei die bloße Übernahme des Produkts durch den Verbraucher noch keine Wertminderung darstellt. Der Verbraucher ist ausdrücklich dazu verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Die Rückstellung der Ware hat zu erfolgen an folgende Adresse: Eddy Automotive GmbH – Im Wolfsangel 50B – 56070 Koblenz Deutschland .
Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind spätestens bei Abholung des Fahrzeuges/der Teile zahlbar. Bei Bestellung von nicht auf Lager liegenden Teilen ist auf die Gesamtrechnung ein Angeld (§908 AGB) in der Höhe von 100% des Warenverkaufspreises zu leisten. Die bestellten Teile sind bei sonstigem Verfall des Angelds binnen 30 Tagen abzuholen bzw. das Fahrzeug zum Einbau der Teile zu bringen. Sofern es sich um Leistungen handelt, deren Durchführungen über einen Zeitraum von mehr als einem Monat andauern (z.B. Restauration, Lackierung etc.), verpflichtet sich der Kunde, den im Vormonat angefallenen Kostenaufwand bis einschließlich zum 7. Des Folgemonats zu bezahlen. Sofern im Zeitraum eines Monats Leistungen von mehr als 1000 Euro inkl. Mwst. erbracht werden, sind diese spätestens bei Erreichen dieses Betrages mit einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungszustellung zu bezahlen. Eddy Automotive GmbH behält sich das Recht vor, etwaige bestehende Aufträge erst nach Begleichung des offenen Betrages fortzuführen. Zahlungen (Überweisungen oder Bareinzahlungen) erfolgen ausschließlich auf das in der jeweiligen Rechnung angeführte Geschäftskonto. Barzahlungen sind vor Ort möglich.
Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
Verbaute Teile (z.B. bei Selbsteinbau) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Eddy Automotive GmbH, die Risiken gehen jedoch unter allen Umständen auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die noch nicht in sein Eigentum übergegangene Sache auf seine Rechnung in Stand zu halten. Eddy Automotive GmbH kann vom Recht auf Zurückbehaltung des Fahrzeuges Gebrauch machen, wenn der Kunde die in Rechnung gestellten Leistungen oder Ersatzteile nicht oder nicht vollständig bezahlt.
Eddy Automotive GmbH behält sich vor, bei Nichtabholung eines Fahrzeuges, eine Standgebühr zu Berechnen .
Diese beträgt auf dem Außengelände €5,90 pro Tag, im Innenbereich €16,50 pro Tag (inkl. der gesetzl. MwSt.).
Bei überschrittener Frist von einem Jahr, behält sich Eddy Automotive GmbH vor, das Fahrzeug zu Lasten des Eigentümers zu entsorgen.
Lieferübernahme und Einbau von Fremdteilen
Aus Haftungsgründen wird keine Garantie oder Gewährleistung für den Einbau von Fremdteilen und daraus resultierenden Mängeln/Schäden übernommen. Sollte dies geschehen, wird Eddy Automotive GmbH alle daraus entstehenden Haftungsansprüche zurückweisen.
Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und haben informativen Charakter. Änderungen von Artikel- oder Arbeitszeitpreisen sind ausdrücklich vorbehalten. Verbindliche Kostenvoranschläge müssen als solche tituliert und unterzeichnet werden. Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass eine Kostenüberschreitung der in den unverbindlichen Kostenvoranschlägen angegebenen Beträge bis zu 15% keiner Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Ausgetauschte Ersatzteile
Die ausgetauschten Ersatzteile sind grundsätzlich Eigentum des Kunden. Sollte sie dieser bei Übergabe des Fahrzeuges nicht definitiv einfordern, so kommt dies einem Verzicht gleich und es können zu einem späteren Zeitpunkt keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Abholung / Aufbewahrung / Überstellung des Fahrzeuges
Da Eddy Automotive GmbH Reparaturen in der kürzest möglicher Zeit anbietet ist es erforderlich, dass Fahrzeuge grundsätzlich am selben Tag wieder abgeholt werden, sofern die Reparatur innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. Für Schäden oder Mängel die durch eine verspätete Abholung des Kunden nach Fertigstellung entstehen übernimmt Eddy Automotive GmbH keinerlei Haftung. Sofern Fahrzeuge durch Mitarbeiter von Eddy Automotive GmbH überstellt werden (selbstfahren oder per Anhänger) besteht kein Anspruch für durch die Überstellung ergangene Mängel an dem Fahrzeug. Die Überstellung von Fahrzeugen erfolgt auf das alleinige Risiko des Inhabers. Sofern eine zusätzliche Versicherung für die Überstellung eines Fahrzeuges gewünscht wird, muss dies separat an Eddy Automotive GmbH mitgeteilt werden. Die dabei entstehenden Kosten müssen durch den Besitzer getragen werden. Kosten die durch die Überstellung von Fahrzeugen entstehen, werden ebenso dem Besitzer weiterverrechnet. Dies sind Kosten für Benzin/Diesel, Mautkosten, Reinigungskosten (sofern notwendig), sowie Kosten zur Herstellung eines §57a KFG sicheren Fahrzeugzustandes bei Überstellung des Fahrzeuges auf eigener Achse. Etwaige Strafen die aus einem nicht ersichtlichen §57a KFG fahrtauglichen Zustand resultieren, sind durch den Besitzer zu tragen. Während des Aufenthaltes in der Werkstatt von Eddy Automotive GmbH, sind Fahrzeuge grundsätzlich versichert.
Reklamation / Gewährleistung
Sollten Beanstandungen bezüglich der sachgerechten Durchführung der vereinbarten Arbeiten oder Teilelieferungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, zuerst mit Eddy Automotive GmbH in Kontakt zu treten um eine Begutachtung des Mangels zu ermöglichen. Dies unbedingt, bevor weitere Arbeiten an dem Fahrzeug durchgeführt werden. Sollten Ersatzteile abmontiert, verändert oder sollten außerhalb der Werkstatt von Eddy Automotive GmbH ,oder von anderen Personen, Arbeiten am Fahrzeug in diesem Zusammenhang durchgeführt worden sein, weist Eddy Automotive GmbH jede Verantwortung zur Verbesserung/Gewährleistung zurück. In keinem Fall kann Schadensersatz für das Heben oder Schleppen des Fahrzeuges, sowie für Ruhen des Fahrzeuges gewährt werden. Der Kunde erklärt sich, nach den gegenständlichen AGBs darüber informiert worden zu sein, dass sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung/Garantie die durch auftretende Mängel zu leisten sind, ausschließlich Eddy Automotive GmbH durchgeführt werden. Für etwaige Mängel einer Reparatur/Restauration oder an Teilen, die nicht direkt durch Eddy Automotive GmbH erbracht werden, ist Eddy Automotive GmbH in keinster Weise haftbar bzw. klageslegitimiert. Eddy Automotive GmbH übernimmt in diesem Fall die Koordination und Planung der Verbesserung .
Reparaturdauer
Der als voraussichtliche Reparaturdauer angegebene Zeitraum beruht auf einer Schätzung und kann auch überschritten werden. Aus einer solchen Überschreitung können keine Schadenersatzansprüche bezüglich eines Ruhen des Fahrzeuges, erwachsenden Verspätungen oder sonstigen Opportunitätskosten abgeleitet werden. Ebenso sind etwaige verbundene Preisminderungen oder Nicht-Zahlungen auf Grund von Verspätungen nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass speziell bei umfangreicheren Reparaturen, Restaurationen und Einzelanfertigungen keine Zustimmung zu fixierten Fertigstellungsterminen gegeben werden kann.
Haftung bei Beschädigungen (Transport und Abstellung)
Eddy Automotive GmbH übernimmt im Falle der Beschädigung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Zubehör auf dem Gelände von Eddy Automotive GmbH , sowie bei Transportfahrten, nur die Haftung für fahrlässig zugefügte Beschädigungen durch ihre Mitarbeiter , nicht jedoch für Beschädigungen, die durch Dritte erfolgen. Der Transport von Fahrzeug erfolgt, sofern nicht separat vereinbart, auf eigene Gefahr des Besitzers. Eine separate Transportversicherung muss bei Wunsch des Kunden individuell vereinbart werden.
Haftung für Zubehörteile und Wertgegenstände
Wir erklären uns ausschließlich nur für jene Zubehörteile und Wertgegenstände verantwortlich, die am Fahrzeug fix montiert sind. Für im Fahrzeug verbleibende sonstige Zubehörteile, Gegenstände, Wertgegenstände, Unterlagen, etc. übernehmen wir keine Haftung. Ein Ersatzanspruch ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Diebstahl ist ausgeschlossen, sofern der Diebstahl nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von Eddy Automotive GmbH zurückzuführen ist.
Zessionsverbot
Allfällige Forderungen, welcher Art auch immer, gegen die Eddy Automotive GmbH dürfen vom Forderungsinhaber nicht, bzw. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Eddy Automotive GmbH zediert (an Dritte abgetreten, weitergegeben oder verkauft) werden (absolutes Zessionsverbot). Eine Aufrechnung von Ansprüchen Dritter gegen Eddy Automotive GmbH mit Ansprüchen von Eddy Automotive GmbH, gegen diese Dritte ist nicht zulässig.
Force Majeure / Höhere Gewalt
oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Eddy Automotive GmbH, entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten oder Transportunterbrechungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist Eddy Automotive GmbH von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzen.